Es gibt einen Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis.
Es gibt Aufenthaltstitel mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis sowie solche, bei denen eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Visa / Aufenthaltstitel mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis (häufige Fälle):
Studentenvisum / Aufenthaltstitel für Studierende
Sie dürfen 140 volle Tage oder 280 halbe Tage (nicht länger als 4 Stunden täglich) pro Jahr arbeiten sowie in den Semesterferien in Vollzeit.
Bitte reichen Sie folgende zusätzliche Unterlagen ein:
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Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester
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Einen Nachweis über Ihre Beschäftigung in Deutschland im laufenden Kalenderjahr
Working-Holiday-Visum
Dieses Visum wird Staatsangehörigen bestimmter Länder mit bilateralen Abkommen mit Deutschland erteilt. Es wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, jedoch ist die Arbeitserlaubnis auf 6 Monate beim selben Arbeitgeber oder insgesamt auf 6 Monate innerhalb eines Jahres beschränkt.
Bitte reichen Sie folgende zusätzliche Unterlagen ein:
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Beide Aufkleber Ihres Visums
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Einen Nachweis über Ihre Beschäftigung in Deutschland während der Gültigkeitsdauer Ihres Working-Holiday-Visums
Falls Ihre Arbeitserlaubnis abgelaufen ist – also die erlaubten Arbeitstage oder -monate erschöpft sind – können Sie eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, bei der Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Bitte wenden Sie sich an eine:n Fachanwält:in für Migrationsrecht oder informieren Sie sich auf der Website Ihrer zuständigen Ausländerbehörde (Ausländeramt / Ausländerbehörde).
Bitte beachten Sie:
Das Ablaufdatum Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bedeutet nicht automatisch, dass Sie bis zu diesem Datum arbeiten dürfen.
Wenn Ihnen bei Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde bereits ein neuer Aufenthaltstitel bewilligt wurde, die Karte jedoch noch unterwegs ist, senden Sie uns bitte die Bestätigung der Ausländerbehörde, die beispielsweise so aussehen kann:
Wir prüfen die Beschäftigungsbedingungen auf Ihrem Visum bzw. Aufenthaltstitel zusammen mit den eingereichten Zusatzunterlagen und melden uns anschließend bei Ihnen.
Die Bestätigung eines gebuchten Termins gilt nicht in Fällen mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis.
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