Schwerbehindertenausweis

Im Zusammenhang mit Behinderungen bezeichnet der Begriff „schwere Behinderung“ in der Regel eine Beeinträchtigung, die die Fähigkeit einer Person, grundlegende Lebensaktivitäten auszuführen, erheblich einschränkt. Dies kann Einschränkungen in Bereichen wie Kommunikation, Kognition und motorischen Fähigkeiten umfassen und wirkt sich auf die Teilhabe am täglichen Leben, an Bildung und Erwerbstätigkeit aus.

In Deutschland gilt eine Person als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wurde. In diesem Fall besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, wählen Sie bitte bei der Frage „Haben Sie eine schwere Behinderung?“ in Ihrem Antrag „Ja“ aus und laden Sie Vorder- und Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises hoch.

Wenn Sie keine schwere Behinderung haben, wählen Sie bitte „Nein“ aus und fahren Sie mit Ihrem Antrag fort.

 

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