Die Anmeldung ist der Vorgang der offiziellen Registrierung an einer bestimmten Adresse in Deutschland.
Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung, wenn Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt anmelden.
Alle Personen, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug an ihrer Wohnadresse anzumelden.
Auch bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist eine Anmeldung erforderlich, sofern Sie z. B. einen Vertrag abschließen möchten.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
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einen gültigen Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis – kein Führerschein),
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eine Wohnungsgeberbestätigung (Nachweis des Wohnsitzes) von Ihrer Vermieterin / Ihrem Vermieter.
Nicht-EU-Bürger:innen müssen zusätzlich ein gültiges Visum vorlegen, es sei denn, ihr Herkunftsland ist von der Visumspflicht befreit.
Wenn alle Dokumente vollständig und korrekt sind, erhalten Sie sofort eine Anmeldebestätigung.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) – ein separates Dokument, das z. B. für eine Arbeitsaufnahme oder eine Rentenversicherung erforderlich ist – wird Ihnen nachträglich per Post zugeschickt.
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